Mitglied werden

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Mitgliedschaften

Ordentliche Mitglieder können Reisebüro- und Reiseveranstalterunternehmen werden,   die in Österreich eine Gewerbeberechtigung haben.
Außerordentliche Mitglieder können natürliche oder juristische Personen
sowie Vereinigungen werden, die durch ihre Tätigkeit mit dem Reise- und Fremdenverkehr verbunden sind und deren Mitarbeit im Rahmen des ÖRV im Interesse des Verbandes liegt, sowie ausländische Reisebüros die in
Österreich keine Gewerbeberechtigung haben.

ÖRV Statuten

 

Mitgliedsbeiträge pro Kalederjahr

Ordentliche Mitglieder –  Reisebüros und Reiseveranstalter

Der Beitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 2026:

Sockelbeitrag von 536 Euro (zzgl Mwst) pro Unternehmen ,

plus ein Betrag von 30 Euro (zzgl Mwst) pro FTE, gedeckelt mit 100 Mitarbeiter.

Die Beiträge weren jährlich inflationsbedingt angepasst.

Außerordentliche Mitglieder

Der Beitrag für außerordentlichen Mitglieder beträgt 2026 pro Unternehmen 981 Euro (zzgl Mwst) und wird jährlich inflationsbedingt angepasst.