Mitglied werden

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Mitgliedschaften

Ordentliche Mitglieder können Reisebüro- und Reiseveranstalterunternehmen werden,   die in Österreich eine Gewerbeberechtigung haben.
Außerordentliche Mitglieder können natürliche oder juristische Personen
sowie Vereinigungen werden, die durch ihre Tätigkeit mit dem Reise- und Fremdenverkehr verbunden sind und deren Mitarbeit im Rahmen des ÖRV im Interesse des Verbandes liegt, sowie ausländische Reisebüros die in
Österreich keine Gewerbeberechtigung haben.

ÖRV Statuten

 

Mitgliedsbeiträge

Ordentliche Mitglieder

REISEBÜROS:

   Reisebüros 1-5 Mitarbeiter € 460,–

   Reisebüros 6-10 Mitarbeiter € 750,–

   Reisebüros mit über 10 Mitarbeitern € 990,–

zusätzlicher Beitrag pro Filiale:

   Reisebüros mit 1-20 Filialen € 50,– je Filiale

   Ab der 21. Filiale € 30,– je Filiale

REISEVERANSTALTER:

   Reiseveranstalter 1-5 Mitarbeiter € 660,-

   Reiseveranstalter 6-50 Mitarbeiter € 1.315,-

   Reiseveranstalter über 50 Mitarbeiter € 1.975,-

Außerordentliche Mitglieder

€ 850,-

Die Beiträge gelten jeweils pro Kalenderjahr.