Mitglied werden

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Mitgliedschaften

Ordentliche Mitglieder können Reisebüro- und Reiseveranstalterunternehmen werden,   die in Österreich eine Gewerbeberechtigung haben.
Außerordentliche Mitglieder können natürliche oder juristische Personen
sowie Vereinigungen werden, die durch ihre Tätigkeit mit dem Reise- und Fremdenverkehr verbunden sind und deren Mitarbeit im Rahmen des ÖRV im Interesse des Verbandes liegt, sowie ausländische Reisebüros die in
Österreich keine Gewerbeberechtigung haben.

ÖRV Statuten

 

Mitgliedsbeiträge pro Kalederjahr

Ordentliche Mitglieder

Durch das neue ÖRV Mitgliedsbeitragsschema für die ordentlichen Mitglieder werden Reisebüros und Reiseveranstalter künftig gleich behandelt:

Sockelbeitrag von 500 Euro pro Unternehmen ,

plus ein Betrag von 28 Euro pro FTE, gedeckelt mit 100 Mitarbeiter.

Die Beiträge weren jährlich inflationsbedingt angepasst.

Außerordentliche Mitglieder

Der Beitrag der außerordentlichen Mitglieder (bislang 850 Euro) wird 2024 inflationsbedingt angepasst.