Mitglied werden
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Mitgliedschaften
Ordentliche Mitglieder können Reisebüro- und Reiseveranstalterunternehmen werden, die in Österreich eine Gewerbeberechtigung haben.
Außerordentliche Mitglieder können natürliche oder juristische Personen
sowie Vereinigungen werden, die durch ihre Tätigkeit mit dem Reise- und Fremdenverkehr verbunden sind und deren Mitarbeit im Rahmen des ÖRV im Interesse des Verbandes liegt, sowie ausländische Reisebüros die in
Österreich keine Gewerbeberechtigung haben.
Mitgliedsbeiträge pro Kalederjahr
Ordentliche Mitglieder
Durch das neue ÖRV Mitgliedsbeitragsschema für die ordentlichen Mitglieder werden Reisebüros und Reiseveranstalter künftig gleich behandelt:
Sockelbeitrag von 500 Euro pro Unternehmen ,
plus ein Betrag von 28 Euro pro FTE, gedeckelt mit 100 Mitarbeiter.
Die Beiträge weren jährlich inflationsbedingt angepasst.
Außerordentliche Mitglieder
Der Beitrag für außerordentlichen Mitglieder beträgt 2024 pro Unternehmen 916 Euro und wird jährlich inflationsbedingt angepasst.