Regelungen in Betriebsstätten und Büros Reisehinweise/Reisewarnungen
Quelle: www.wko.at
Regelungen in Betriebsstätten und Büros:
Kunden müssen beim Betreten von Reisebüro-Kundenbereichen keinen MNS mehr tragen. Inhaber bzw. Arbeitnehmer von Reisebüro müssen bei Kundenkontakt ebenfalls keine Maske mehr tragen, sofern sie einen 3G-Nachweis erbringen. Mitarbeiter ohne Kundenkontakt müssen – – auch ohne 3 G-Nachweis – keine Maske tragen. Strengere Vorschriften können zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden.
Achtung! Für das Bundesland Wien gelten hinsichtlich der Maskenpflicht in Geschäftsräumen andere Regelungen.
Weitere Corona-Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise Kapazitätsbeschränkungen oder Mindestabstände werden nicht mehr vorgeschrieben.
Reisehinweise/Reisewarnungen:
Mittlerweile gibt es Reisewarnungen für eine Vielzahl von Ländern – auch in Europa. Behalten Sie für aktuelle Informationen die Reisewarnungs-Infoseite des BMEIA im Auge.
Für alle anderen Länder prüfen Sie bitte regelmäßig die Reisehinweise des BMEIA.