Regelungen in Betriebsstätten und Büros Reisehinweise/Reisewarnungen

Quelle: www.wko.at

Regelungen in Betriebsstätten und Büros:

Kunden müssen beim Betreten von Reisebüro-Kundenbereichen keinen MNS mehr tragen. Inhaber bzw. Arbeitnehmer von Reisebüro müssen bei Kundenkontakt ebenfalls keine Maske mehr tragen, sofern sie einen 3G-Nachweis erbringen. Mitarbeiter ohne Kundenkontakt müssen – – auch ohne 3 G-Nachweis – keine Maske tragen. Strengere Vorschriften können zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. 

Achtung! Für das Bundesland Wien gelten hinsichtlich der Maskenpflicht in Geschäftsräumen andere Regelungen.

Weitere Corona-Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise Kapazitätsbeschränkungen oder Mindestabstände werden nicht mehr vorgeschrieben. 

Reisehinweise/Reisewarnungen:

Mittlerweile gibt es Reisewarnungen für eine Vielzahl von Ländern – auch in Europa. Behalten Sie für aktuelle Informationen die Reisewarnungs-Infoseite  des BMEIA im Auge.

Für alle anderen Länder prüfen Sie bitte regelmäßig die Reisehinweise des BMEIA.